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   OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18   

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https://dejure.org/2019,21587
OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18 (https://dejure.org/2019,21587)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2019 - 6 U 114/18 (https://dejure.org/2019,21587)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2019 - 6 U 114/18 (https://dejure.org/2019,21587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 495 Abs 1 BGB
    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Beendigung des Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherdarlehen; Widerruf; Verwirkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Darlehen für den Kauf einer Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht mehr ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 393/16, Rn. 9; Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17, Rn. 9).

    Für das Zeitmoment läuft die maßgebliche Frist mit dem Zustandekommen des Verbraucherdarlehensvertrags an (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 13).

    Er kann aber bei der Prüfung des Umstandsmoments Berücksichtigung finden (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 14).

    Dass der Darlehensgeber davon ausgeht oder ausgehen muss, der Darlehensnehmer habe von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis, schließt vielmehr eine Verwirkung nicht aus (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 17).

    Das wiederum bedeutet, dass es für den Tatbestand der Verwirkung auch auf das Verhalten des Verpflichteten ankommt und dass gerade auch dieses ebenfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu prüfen und zu beurteilen ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 21).

    Dem entspricht der Hinweis des BGH darauf, dass bei der Prüfung des Umstandsmoments der Zeitraum zwischen der Beendigung des Verbraucherdarlehensvertrags und dem Widerruf gerade im Hinblick auf die Rechtsfolgen des Widerrufs Berücksichtigung finden kann, d.h. gerade im Hinblick auf die Pflicht des Darlehensgebers, Nutzungen herauszugeben, die er auf Tilgungsleistungen gezogen hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 14, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, Rn. 8).

    Die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung sind aber hinlänglich geklärt und auch die die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen beherrschenden Grundsätze sind klar (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Orientierungssatz Nr. 2).

  • BGH, 25.09.2018 - XI ZR 462/17

    Erklärung des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Gerade bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen kann das Vertrauen des Unternehmers auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein, auch wenn die von ihm erteilte Widerrufsbelehrung ursprünglich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen und er es in der Folgezeit versäumt hat, den Verbraucher nachzubelehren (BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 -, juris, Rn. 10).

    Der BGH hat aber wiederholt darauf hingewiesen, dass die von ihm aufgestellten Grundsätze zur Verwirkung nicht ausschließlich bei beendeten Darlehensverträgen gelten, bei denen die Beendigung auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (Urteil vom 03.07.2018 - Az. XI ZR 702/16 - Rn. 15; Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 - Rn. 10).

  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 45/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles, ohne dass insofern auf Vermutungen zurückgegriffen werden kann (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 45/18 -, Rn. 14, juris).

    Die Beendigung des Darlehensvertrags geht auch dann auf einen Wunsch des Verbrauchers zurück, wenn dieser das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung ablöst (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 45/18 - juris, Rn. 3).

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Dass die Annahme von Verwirkung generell nur in Betracht kommt, wenn dem Verpflichteten andernfalls ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st. Rspr., vgl. BGH vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 45), meint lediglich, dass sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat, der Berechtigte werde das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen.
  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 365/16

    Widerruf der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Dem entspricht der Hinweis des BGH darauf, dass bei der Prüfung des Umstandsmoments der Zeitraum zwischen der Beendigung des Verbraucherdarlehensvertrags und dem Widerruf gerade im Hinblick auf die Rechtsfolgen des Widerrufs Berücksichtigung finden kann, d.h. gerade im Hinblick auf die Pflicht des Darlehensgebers, Nutzungen herauszugeben, die er auf Tilgungsleistungen gezogen hat (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 14, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, Rn. 8).
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Angesichts dessen reicht es für die Bejahung des Umstandsmoments aus, dass die Beklagte mit den Leistungen des Klägers nach Beendigung der Darlehensverträge gearbeitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 69/18 -, Rn. 14).
  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. auf im Wege des Fernabsatzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Der BGH hat aber wiederholt darauf hingewiesen, dass die von ihm aufgestellten Grundsätze zur Verwirkung nicht ausschließlich bei beendeten Darlehensverträgen gelten, bei denen die Beendigung auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (Urteil vom 03.07.2018 - Az. XI ZR 702/16 - Rn. 15; Beschluss vom 25. September 2018 - XI ZR 462/17 - Rn. 10).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Damit informierte die Widerrufsbelehrung unzureichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist (st. Rspr., vgl. BGH vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, Rn. 18 mwN; Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 474/16 -, Rn. 17).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (BGH, aaO. und Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 - juris, Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2017 - 6 U 192/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung bei Widerruf eines einvernehmlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2019 - 6 U 114/18
    Zur Begründung verweist er auf das Urteil des Senats vom 23.05.2017 (6 U 192/16).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 393/16

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherdarlehensvertrag:

  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 127/16

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 474/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags trotz einvernehmlicher Beendigung vor

  • OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 6 U 268/18

    Kfz-Finanzierungsdarlehen: Angabe eines Tageszinses von "0,00 Euro" in der

    Vielmehr kann das Widerrufsrecht nach den Umständen des Einzelfalles auch dann verwirkt sein, wenn das Darlehen nicht vorzeitig auf Wunsch des Verbrauchers, sondern vertragsgemäß mit der Zahlung der letzten Darlehensrate zurückgezahlt worden ist (Senat, Urteil vom 30. April 2019 - 6 U 114/18).
  • LG Darmstadt, 21.05.2021 - 2 O 342/20
    Gerade bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen kann das Vertrauen des Unternehmers auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein, auch wenn die von ihm erteilte Widerrufsbelehrung ursprünglich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen und er es in der Folgezeit versäumt hat, den Verbraucher nachzubelehren (vgl. BGH , Beschl. v. 25.9.2018 - XI ZR 462/17, BeckRS 2018, 31663; OLG Stuttgart , Urt. v. 30.4.2019 - 6 U 114/18, BeckRS 2019, 15238).
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